Baustromverteiler Prüfprotokoll
Inhaltsverzeichnis
Eine Dokumentation ist Pflicht! Alleine reicht für die Dokumentation nicht eine im Verteiler geklebte Prüfplakette aus. Ein Prüfbericht muss erstellt werden. Dazu zählt nicht zwingend die Aufnahme aller Messwerte einschließlich der der dazugehörigen Begutachtung. Es ist allerdings Stand der Technik. In diesen werden die unterschiedlichen zum Gebrauch gelangenden Regelwerken hingewiesen und deshalb wird eine Niederschrift zur Rechtssicherheit unbedingt empfohlen.
Wiederholungsprüfungen
Gemäß VDE 0105-100:2015-10 sind Wiederholungsprüfungen durchzuführen, die in einem Prüfprotokoll wiedergegeben werden. Eine vor Ort befähigte Person muss entscheiden, welche Prüfungen angewandt werden müssen, um die Sicherheit der Anlage zu bestätigen. Im Grunde können alle Prüfmethoden bei der Erstprüfung durch eine befähigte Person selektiert werden. Der Mindestumfang ist in der Vorschrift 3 der DGUV (BGV A3) einzusehen und muss mindestens die Überprüfung der Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen beinhalten. Ist ein Ab-/Umschalten möglich, müssen auch Messungen zur Isolation vorgenommen werden. Auch hier ist ein Baustromverteiler Prüfprotokoll Pflicht.
Wie oft muss geprüft und ein Baustromverteiler Prüfprotokoll erstellt werden?
Die Prüffrist, Prüfart und Umfang der Prüfung sind gem. § 3 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) anhand einer Beurteilung der Gefährdung festzustellen. Eine fast identische Forderung mit einem Baustromverteiler Prüfprotokoll befindet sich bereits in der Anweisung der Durchführung zu § 5 Vorschrift 3 der DGUV. Bei der zu anfertigenden Gefährdungsbeurteilung ist eine Orientierung an dem beispielhaften Vorgehen der TRBS 1111 sinnvoll. Bei der Gefährdungsbewertung weist die Technische Regel für Betriebssicherheit TRBS 1111 exakt auf die Regelwerke und Vorschriften einschließlich Baustromverteiler Prüfprotokoll der Unfallversicherungsträger als Ursprung hin. Hierbei ist zu differenzieren, welche Prüfungen der Nutzer der Anlage oder Prüfungen, die eine befähigte Person inklusive Baustromverteiler Prüfprotokoll durchführt. Auch Prüfungen, die der Nutzer durchführt, sind wegen der Rechtssicherheit mit einem Baustromverteiler Prüfprotokoll zu dokumentieren.
Wann sind Baustromverteiler zu Prüfen?
Bei der Einrichtung auf der Baustelle muss ein Baustromverteiler geprüft werden. Die Erstellung der Anlage erfolgt nach VDE 0100 und muss auch so geprüft und durch ein Baustromverteiler Prüfprotokoll eine Dokumentation erhalten. Vor der Aufstellung sind bereits einige Punkte zu prüfen. Dazu zählen die geeignete Selektierung der Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen, ordnungsgemäße Bestückung mit Sicherungen, Einhaltung der Schutzart, bereits bestehender Berührungsschutz und der im Baustromverteiler befindliche Indikator, welche Steckdosen für Werkzeuge und Geräte mit Frequenzumformer sich dafür eignen.
Die Prüfung bei der Baustellenaufstellung
Gemäß VDE 0100-600 ist bei der Aufstellung auf der Baustelle eine Prüfung durchzuführen. Teilweise kann bereits vorab die Sichtprüfung stattfinden, ist ein Test und eine messtechnische Prüfung Pflicht. Der Test beinhaltet die Funktionalität der Prüftaste von Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen und die Funktion des Baustromverteilers. Darunter fällt auch die Funktionsprüfung bereits vorhandener Anzeigeelemente. Nicht vorgeschrieben ist die Messung des Netzinnenwiderstands. Auch eine Messung von Schleifenimpedanzen oder über eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtung verfügbaren Endstromkreise auf Baustellen ist ebenfalls nicht notwendig.
Notwendige Prüfungen mit einem nachweisbaren Baustromverteiler Prüfprotokoll
Auf Baustellen sind elektrische Anlagen und Betriebsmittel nach der Errichtung und anschließend einer regelmäßigen Prüfung zu unterziehen. Alle Prüfungen sind zu dokumentieren und durch ein Baustromverteiler Prüfprotokoll zu belegen. Dabei muss eine Elektrofachkraft unterschiedliche Normen und Vorschriften berücksichtigen. Darunter fallen unter anderem VDE 0100-704, VDE 105-100, VDE 0100-600, VDE 0660-501, DGUV Information 203-006 (BGI 608). Selbstverständlich gibt eine gewisse Checkliste für die Auswahlverantwortung.