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Wie oft ist Baustromverteiler zu prüfen?

Nach ihrer Bauart werden Baustromverteiler den ortsfesten (Anschluss- und Gruppenverteiler) oder den ortsveränderlichen (u.a. Steckdosenverteiler) elektrischen Anlagen auf Baustellen eingeteilt. Dementsprechende Hinweise sind in der BGI/GUV-I 608 „Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- und Montagestellen“ Punkt 4.3 und 5.3 nachzulesen.

Ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel

Eine Elektrofachkraft prüft in regelmäßigen Abständen den ordnungsgemäßen Zustand. Als Richtwert gilt eine Prüffrist von einem Jahr. Wichtige Prüfkriterien sind hierbei die Sichtprüfung, Funktionsprüfung, Kennzeichnung, Schraubverbindungen, Isolationsprüfung und die Prüfung der Schutzmaßnahmen. Bei nicht stationären Anlagen werden Schutzmaßnahmen mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) mindestens einmal monatlich durch eine Elektrofachkraft auf Ihre Wirksamkeit geprüft. Falls geeignete Prüfgeräte vorhanden sind, kann auch eine unterwiesene Person in der Elektrotechnik unter Aufsicht und Leitung einer Elektrofachkraft diese Überprüfung vornehmen. Dies trifft auf die Messung eines Fehlers bei der auftretenden Berührungsspannung zu. Additional muss jeden Tag eine Benutzerprüfung auf die fehlerfreie Funktion des FI-Schutzschalters durch Drücken der Prüftaste vorgenommen werden.

Betriebsmittel, die einer Ortsveränderung unterliegen

Eine Fachkraft oder eine elektrotechnisch unterwiesene Person unter Begleitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft ist für eine regelmäßige Prüfung auf den ordnungsgemäßen Zustand verantwortlich. Ein Richtwert von drei Monaten ist hierbei als Prüfrist gegeben. Die Prüfkriterien sind oben zu entnehmen. Eine allgemeine Vorgabe von Prüffristen sind lt. BGV A3 nicht vorhanden. Je nach Inanspruchnahme besteht die Notwendigkeit variabler Prüffristen. Der Unternehmer ist verantwortlich für die Festlegung der Prüffristen. Zudem ist der Benutzer verpflichtet, die Betriebsmittel vor jeder Nutzung einer Sichtprüfung auf äußerlich erkennbare Beschädigungen und Mängel einzuleiten.

Prüfnachweis und Hinweis zur Inbetriebnahme

Alle durchgeführten Prüfungen sind dokumentationspflichtig. Empfehlenswert ist die Kennzeichnung, bereits geprüfter Betriebsmittel durch eine Prüfplakette oder Banderole. Die Stückprüfung erfolgte bereits im Werk des Herstellers. Trotzdem ist der Errichter der Baustromanlage verpflichtet, nach dem Transport und nach der Errichtung eine Überprüfung des Baustromverteilers durchzuführen, um Schäden oder Mängel festzustellen.


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