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Benötigt man eine Ausbildung für den Aufbau eines Baustromverteiler?

Prinzipiell ist zwischen Herstellung, Aufbau und Betrieb eines Stromverteiler auf einem Bau zu unterscheiden. Der Aufbau kann zwischen dem einfachen Hinstellen eines Stromverteiler bis zu dem Beschalten gehen. Beim Hinstellen ist bereits, die Frage zu beantworten oder zu erwarten, sie ist von anderen beantwortet worden, ist dieser Stromverteiler generell geeignet oder im Besonderen geeignet für die Baustelle.

Dies führt auf die Fragen, wer betreibt Baustellen, und zwar, sodass er Stromverteiler benötigt, also die Kenntnis hat wozu ist ein Baustromverteiler zu verwenden? Wer hat Baugeräte zur Verfügung und verwendet diese, die besser an einem Stromverteiler betrieben werden sollten?

Vorschriften zur Prüfung von Baustromverteiler

Letztlich kann nicht ausgeschlossen werden, dass eine nicht dafür ausgebildete Person einen Baustromverteiler betreibt, aber die gesellschaftlichen Anforderungen erfordern eine einschlägige Aus- oder Weiterbildung. Es sind Fachkräfte für Elektrosicherheit, oft ohne Spezifikation, für das Baugewerbe erforderlich. Die notwendigen Prüfungen werden in VDE 0100-704:2007-10 „Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 7-704: Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art – Baustellen“, VDE 0100-600:2008-06 „Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 6: Prüfungen“, VDE 0105-100:2015-10 „Betrieb von elektrischen Anlagen – Teil 100: Allgemeine Festlegungen“, DGUV Information 203-006 (BGI 608) Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Baustellen“ und DGUV Vorschrift 3 (BGV A3) „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ beschrieben.

Schulung nicht immer notwendig

Damit kennt die Person keine beispielhaften Methoden und Verfahren zur Prüfung von Baustromverteilern, zur Auswahl eines Baustromverteilers, zu den Prüfungen bei Aufstellung auf der Baustelle, zum Prüfen der Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen, zur Dokumentation, zu den gesetzlich geforderten Wiederholungsprüfungen nach VDE 0105-100:2015-10. Sie verfügt nicht über Ersatzmaterialien oder die Prüfmittel, die erforderlich sein werden, je nach dem, welche Baugeräte betrieben werden sollen.

Selbstverständlich kann die Frage auch so verstanden werden, ob eine eingewiesene Person eine formale Prüfung abzulegen hat? Dazu sind die rechtlichen Ansprüche der Beteiligten zu erwägen.


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